Fahrschule Ennulat  Hamburg Fahrschule Ennulat  Hamburg
Fahrschule Ennulat Hamburg
  Fahrschule Ennulat  Hamburg
  Theoretisch Praktisch Gut Fahrlehrer Fahrzeuge BF-17 Erste-Hilfe-Kurs Jahresplan Aktuelles | e-mail: penundco@arcor.de
 
::  Adressen  ::

Fahrschule Ennulat
Oldenfelder Straße 66
22143 Hamburg
Tel. 040 / 60 90 3663

Anfahrtskizze

::  Bürozeiten  ::

Montags - Freitags
von 15.00 - 19.00 Uhr
Samstags
von 10.00 - 13.00 Uhr
::  Führerschein Klasse  ::
B, B(Automatik), BE,
A1, A, C, CE, C1, C1E,
Mofa
Mitglied des
Fahrlehrerverband Hamburg e.V.
   
Führerschein mit 17 - wie das?
 
Im Jahr 2011 ist das "Begleitete Fahren ab 17" bundesweit eingeführt worden.
Durch diese Fahrpraxis soll vorallem die Verkehrssicherheit für junge Fahranfänger entscheidend verbessert werden.

Du darfst zukünftig nach einer bestandenen Prüfung mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings nur dann, wenn bei jeder Fahrt eine deiner Begleitperson mitfährt.
Mit der Zustimmung deiner Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters, kannst du so also deine Führerscheinausbildung (Klasse B oder BE) schon mit 16 ½ Jahren anfangen. Die Klassen M, L und S sind in der Klasse B mit eingeschlossen. Da du das Mindestalter dieser Klassen ja schon erreicht hast, darfst du diese auch ohne Begleitung fahren.

Achtung: Die Prüfungsbescheinigung ist nur im Inland gültig !

Nach bestandener Prüfung gilt die Prüfungsbescheinigung als Führerschein (allerdings bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Auch die Begleitpersonen sind darin eingetragen. Nur wenn diese Begleitpersonen mit im Auto sitzen, dafst du fahren. Erwachsene die nicht als Begleitperson angeben wurden können diese nicht ersetzen. Sobald du deine Prüfungsbescheinigung hast, gilt die Probezeit. Auch für die Begleitpersonen gibt es Bestimmungen zu erfüllen.

1.) Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein
2.) Sie müssen mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
3.) Sie dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
(Hier gilt der Zeitpunkt der Antragstellung)
4.) Sie sollten weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben.
(Am besten sind natürlich immer 0,0 Promille!)

Jeder der diese Anforderungen erfüllt, kann als Begleitperson mit angemeldet werden. Das können also nicht nur deine Eltern, sondern alle in Frage kommenden Erwachsenen in deinem Umfeld sein. Auch gibt es bei der Antragstellung die Möglichkeit, mehrere Begleitpersonen mit anzumelden

Bei weiteren Fragen stehen wir Dir natürlich gerne zur Verfügung.
Schreib uns eine E-Mail, ruf an oder komm einfach mal persönlich bei uns vorbei!
http://www.hamburg.de/begleitetes-fahren/


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